Unser Fachtag "Recht auf Obdach?" fand im Rahmen der Woche der Wohnungsnot des AK Wohnungsnot statt.
Sie hätten gerne die Ausführungen des Vortrages von Rechtsanwalt Karl-Heinz Ruder zur Frage "Recht auf Obdach?"? Oder möchten noch einmal die Forderungen der Landesarmutskonferenz Berlin zur Unterbringung von unfreiwillig obdachlosen Menschen in Berlin nachlesen, die unser Sprecher Hermann Pfahler vorgetragen hat?
Wir bedanken uns bei Ihnen für die rege Teilnahme und die interessante Diskussion!
In der Europäischen Union gilt für alle Bürgerinnen und Bürger die sogenannte Freizügigkeit. Um dieses Recht wahrzunehmen, brauchen die Menschen ausreichend finanzielle Mittel, Arbeit oder einen Studienplatz.
Dies gilt auch für Deutschland. Allerdings sind Menschen, die in Deutschland Arbeit suchen, während dieser Zeit von Sozialleistungen ausgeschlossen, wenn sie keinen anderen Freizügigkeitsgrund nachweisen können. So fehlen ihnen oft auch die Mittel, um Wohnraum anzumieten. Gleichzeitig ist die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt derzeit so angespannt, dass es auch berufstätigen Menschen schwer fällt, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Immer mehr Personengruppen sind deshalb von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen.
Nach den Polizei-, Ordnungs- und Sicherheitsgesetzen in Deutschland stellt die unfreiwillige Obdachlosigkeit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Deshalb sind die zuständigen Behörden in den Gemeinden verpflichtet, Maßnahmen zur Beendigung der Obdachlosigkeit zu ergreifen und den betroffenen Menschen „ein Dach über dem Kopf“ zur Verfügung zu stellen. Hierbei kommt es grundsätzlich weder auf die Nationalität noch auf den ausländerrechtlichen Status einer betroffenen Person an.
Nicht alle beteiligten Behörden sind jedoch dieser Meinung: Die zuständigen Stellen in den Berliner Bezirken verweigern häufig die ordnungsrechtliche Unterbringung von EU-Bürger*innen. Berlin verstößt damit gegen die allgemein geltenden Grundsätze des Obdachlosenpolizeirechts.
Rechtsanwalt Karl-Heinz Ruder, langjähriger Experte in diesem Bereich, hat in seinem Vortrag auf diesen Sachverhalt hingewiesen und gezeigt, dass in Berlin lebenden unfreiwillig obdachlosen Menschen, die in keinen Wohnraum zurückkehren können, Unterkunft zu gewähren ist, unabhängig von Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeit und unabhängig vom Anspruch auf Sozialleistungen.
Diese Auffassung vertritt Karl-Heinz Ruder unmissverständlich bereits 2015 in einem Rechtsgutachten im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
Ruders Thesen haben wir im Anschluss mit den politischen Verantwortlichen in Berlin diskutiert: Mit der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach (Die LINKE) und Stephan von Dassel (Bündnis90/Die Gründen), Bezirksbürgermeister Berlin-Mitte. Darüber hinaus konnte Petra Schwaiger von der GEBEWO - Soziale Dienste - Berlin gGmbH, die wichtige Sicht der Praxis einbringen.
Moderiert wurde die Veranstaltung von Anja Nehls, Journalistin u. a. für den Deutschlandfunk.
Karl-Heinz Ruder ist Rechtsanwalt und lebt mit seiner Familie in Südbaden. Vor seiner Pensionierung war er Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes einer großen Kreisstadt in Baden-Württemberg. Auf Grund dieser langjährigen Tätigkeit ist er mit der Praxis der Ordnungsverwaltung gut vertraut.
Durch zahlreiche Veröffentlichungen vorwiegend zum Polizei- und Ordnungsrecht hat sich Ruder bundesweit einen Namen gemacht. Er ist u. a. Autor des Lehrbuchs "Polizeirecht Baden-Württemberg", das bereits in der 8. Auflage veröffentlicht wird.
Darüber hinaus erschien 2018 die 2. Auflage des Fachbuchs Ruder/Bätge: "Obdachlosigkeit. Sozial- und ordnungsrechtliche Maßnahmen zu ihrer Vermeidung und Beseitigung" (Carl-Link-Verlag). In diesem Leitfaden werden die Grundsätze des sogenannten Obdachlosenpolizeirechts unter Heranziehung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur dargestellt. Das Lehrbuch richtet sich an Kommunen sowie an betroffene Obdachlose mit zahlreichen Praxistips und Verfahrenshinweisen.
Weiterhin hat sich Ruder in mehreren Fachbeiträgen mit der polizei- und ordnungsrechtlichen Unterbringung von Obdachlosen beschäftigt. Er setzt sich immer wieder für die Beachtung rechtsstaatlicher Mindeststandards und für eine menschenwürdige Unterbringung von Obdachlosen ein.
Gastgeber für unseren Fachtag war die Heilig-Kreuz-Kirche in Berlin Kreuzberg.
Unser Mitglied hat es möglich gemacht, dass wir alle bisherigen Anmeldungen berücksichtigen konnten und auch weitere entgegennehmen konnten.
Zossener Straße 65
10961 Berlin
Unsere Veranstaltung war Teil der Aktionswoche Wohnungsnot, die der Arbeitskreis Wohnungsnot vom 17. bis 21. September 2018 organisiert hat.
Das Thema Wohnungslosigkeit fand in dieser Woche Zugang zu einer Reihe von Veranstaltungsformaten. Denn: Immer mehr Menschen sind von Wohnungslosigkeit betroffen. Dies soll in das Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit gebracht werden.
von Michael Miethe